Ina Schöne
– 14.08.2024KI-Verordnung als Chance für die Projektwirtschaft
Mit einem historischen Moment startet der August 2024, in dem am 1. August 2024 mit dem EU-AI-Act, das erste KI-Gesetz in Kraft trat. KI und die aus der sog. KI-Verordnung resultierenden neuen Complianceanforderungen, um die Sicherheit beim Umgang mit KI zu erhöhen, wird auch die Projektwirtschaft verändern. Die KI-Verordnung liefert Leitplanken und neue Sicherheitsanforderungen für die Herstellung und die Nutzung von KI-Systemen und gilt für Hersteller, Anbieter, Händler als auch für Nutzer von KI-Systemen.
Eine Technologie, die grundsätzlich schon ein paar Jahrzehnte Entwicklungsgeschichte hinter sich hat, deren Umgang wir jedoch nun erstmal richtig lernen dürfen. Aha-Effekte, die wir erleben, wenn der eigene digitale KI-Zwilling sich durch Internet beamt, wo wir früher beim Raumschiff Enterprise zuschauten und fasziniert waren, wenn die Crew des Raumschiffes sich woanders hinbeamte - ohne jegliche Vorstellung, wie dies möglich wäre.
Jetzt stehen wir im Zeitalter der KI-Technologien und Roboter und dürfen dafür die volle Verantwortung übernehmen. Die KI-Verordnung soll uns in erster Linie mehr Sicherheit im Umgang mit dieser Technologie bringen und differenziert KI in drei Klassen - verbotene Praktiken, Hoch-Risiko-KI, KI mit geringem/moderatem Risiko.
Vom risikobasierten Ansatz her ergeben sich daraus für das nächste halbe Jahr folgende To Do´s: Aufbau der KI-Kompetenz im Unternehmen (Art. 4 KI-VO) sowie aus-dem-Verkehr-nehmen verbotener Praktiken (Art. 5 KI-VO). Jetzt, wo sich aktuell die erste Euphorie gelegt hat und zunehmend Rationalität Einkehr hält, gilt es mit einer klaren Strategie, rational und wirtschaftlich sinnvolle Use Cases zu definieren, um die Grundsteine zu legen, für einen vertrauensvollen und ethischen Weg mit KI in der Projektwirtschaft.
Auch die GPM-Fachgruppe „Gesellschaftliche Transformation“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, eines der ersten To Do´s zu unterstützen einen 2-tägigen Workshop zum Aufbau der KI-Kompetenz zu entwickeln. Das Seminar bietet KI-Basiswissen, um den Einsatz künstlicher Intelligenz im PM-Umfeld zu verbreiten. Denn lt. Art. 4 KI-VO muss jeder, der mit KI-interagiert entsprechende KI-Kompetenz besitzen. Eine Herausforderung für alle Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU, wenn diese KI-Systeme in der EU einführen wollen. Wir wollen mit unserem künftigen Seminarangebot Inhalte über technische Grundlagen generativer KI, Foundation Modelle und deren Einsatzbereiche, verschiedene Trainingsmethoden, Projektmanagement bei KI-Einführung und Sicherheitsanforderungen zur Erfüllung der KI-VO vertiefen.
Fazit
Auf die Projektwirtschaft kommen mit der generativen KI und der KI-Verordnung neue Aufgaben hinzu. Zum einen werden Projekte zunehmend durch KI unterstützt, zum anderen gilt es nun das notwendige KI-Knowledge zur Umsetzung und den Anforderungen aus KI-VO aufzubauen.
Keine Kommentare
Kommentare